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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.


Beschreibung

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr