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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein. Damit Sie diesen erstmalig beantragen können, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung bestanden haben. Um diese absolvieren zu können, müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung.

Kurztext

  • Jägerprüfung Zulassung zur Prüfung zur Erlangung eines Jagdscheins
  • für die Zulassung zur Jägerprüfung erforderlich
  • die Jägerprüfung besteht aus einer schriftlichen, einer mündlich-praktischen Prüfung sowie einer Schießprüfung
  • zuständig: untere Jagdbehörde

 


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


Fristen

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Ansprechpartner

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0  
E-Mail: poststelle[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.Jagd- und WaffenbehördeMontag bis Freitag 08:00 - 12:00 UhrNur mit telefonischer Terminvereinbarung!