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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.


Beschreibung

Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.

Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.

Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.

Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Kurztext

  • Gemeinschaftsschule Aufnahme
  • 5. Klasse bis 10. Klasse
  • Bei Gemeinschaftsschule mit Oberstufe zusätzlich 11. Klasse bis 13. Klasse möglich
  • Folgende Schulabschlüsse sind möglich:

    • 9. Klasse: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
    • 10. Klasse: Mittlerer Schulabschluss (MSA)
    • Danach Versetzung in Oberstufe möglich
    • Voraussetzung für Versetzung in Oberstufe ist MSA mit Übergangsberechtigung
    • 13. Klasse: allgemeine Hochschulreife (Abitur)

  • Anmeldung mit Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldeschein von der Grundschule und gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Möglichkeit der flexiblen Übergangsphase (FlexPhase): Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Klasse 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren
  • Zuständig: Regionale Gemeinschaftsschule

 


Zuständigkeit

Regionale Gemeinschaftsschule


Fristen

  • Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
  • Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
  • Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Voraussetzungen

Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.


erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
  • Anmeldeschein von der Grundschule
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.

Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.

Gemeinschaftsschule

Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html


Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2302   |   Fax: 0431 988-2528


Warderschule - Gemeinschaftsschule der Stadt Heiligenhafen

Sundweg 100
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 7601   |   Fax: +49 4362 900151
E-Mail: Warderschule.Heiligenhafen[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Warderschule - Gemeinschaftsschule der Stadt Heiligenhafen)

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Warderschule - Gemeinschaftsschule der Stadt Heiligenhafen - Außenstelle

Friedrich-Ebert-Straße 37
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 1711