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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.


Beschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Führerscheinstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800   |   Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail: feb[at]kreis-oh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Mittwoch ganztägig geschlossen.Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.