Wappen & Flagge
Das Stadtwappen Heiligenhafen erschien erstmalig als Stadtsiegel in einer im Staatsarchiv Lübeck befindlichen Urkunde vom 26. Juni 1355 über die „Verpflichtung des Rates gegenüber den Testamentariern des Priesters Johann von Lüneburg wegen eines Legates“. Im Laufe der Jahrhunderte hat das Wappenbild, das auf dieses historische Stadtsiegel Heiligenhafens zurückgeht, verschiedene Wandlungen durchgemacht, indem in den Siegelformen späterer Zeit die Anzahl der Giebelhäuser wechselte und auch die Fische im Schildfuß weggelassen wurden. Aufgrund fehlender Unterlagen in den Archiven ist es nicht möglich, den Ursprung der unterschiedlichen Wappendarstellungen zu recherchieren. Im Jahr 1954 / 1955 wurde der bekannte Wappenmaler W. H. Lippert, Brunsbüttel, anlässlich der 650-Jahr-Feier der Stadt gebeten, eine Stadtflagge zu entwerfen. Im Zuge seiner Nachforschungen hinsichtlich der Wappenfrage fand Lippert folgendes heraus:
1928 gestaltete Archivrat Dr. Fink das erste farbige Stadtwappen nach dem alten Siegel von 1355. Dieser Entwurf zeigte die heute blauen Wellen in Silber mit roten Fischen: Heraldisch korrekt, da die roten Fische auf silbernem Grund standen (Farbe auf Metall). Auch das Nesselblatt wurde korrekt in Silber auf einem roten Schild wiedergegeben. (Zur Erläuterung: die Metallfarbe Silbern wird überlicherweise durch Weiß dargestellt). Bei der gleichzeitigen Herausgabe des Stadtwappens durch Deutschlands bekanntesten Heraldiker, Prof. O. Hupp, kamen die ersten Irrtümer ins Wappen: Blauer Grund (Himmel), weiße Mauer und weiße Giebelhäuser, weiße Wellen, keine Fische, rotweißer Holstenschild und rot-weiße Fahnen. Bei der schon bald erfolgten Korrektur durch Hupp wurden die weißen Wellen blau anstatt wie bisher schwarz moduliert. Dies führte wahrscheinlich bei einer erneuten Überarbeitung durch einen Kunstmaler mit Namen Forke 1941 zu einer Fehlinterpretation. Aus den weißen Wellen, die blau moduliert waren, wurden nun blaue Wellen. Die Fische blieben rot, so dass das Wappen nun nicht mehr den heraldischen Darstellungsregeln entsprach. Ein Entwurf von 1948 des Heraldikers Hofemann folgte auf Wunsch Forkes dessen Entwurf, allerdings nur unter Protest Hofemanns – wie eine Stellungnahme Hofemanns in den Akten des Landesarchivs Schleswig-Holstein zeigt.
Da die blauen Wellen ästhetisch als äußerst ansprechend empfunden wurden (und werden), entschloss sich die Stadt Heiligenhafen 1955 dazu, sie beizubehalten. Allerdings ließ sie auf Anraten des Landesarchivs den Wappenentwurf heraldisch korrigieren, in dem die Fische nun silbern dargestellt und auf die richtige Darstellung des holsteinischen Wappens (silbernes Nesselblatt auf rotem Schild) zurückgegriffen wurde. Auch die Wappenbeschreibung wurde entsprechend korrigiert. In der kommunalen Wappenrolle Schleswig-Holstein, die offiziell maßgeblich ist für die Gestaltung eines Wappens, finden wir folgende Beschreibung des Stadtwappens Heiligenhafen:
„In Silber über silbernen und blauen Wellen, in denen vier silberne Fische paarweise übereinander schwimmen, eine durchgehende rote Quadermauer; darauf sechs aneinandergereihte rote Giebelhäuser mit Toren, das zweite und fünfte besteckt mit einer roten Fahne, darin ein silbernes Nesselblatt; zwischen den Fahnen ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt.“
Für das Wappenbild gibt es folgende historische Begründung, die ebenfalls aus der kommunalen Wappenrolle Schleswig-Holsteins entnommen werden konnte:
„Die Stadt wurde zwischen 1249 und 1259 von den Grafen von Holstein, vermutlich unter Verleihung des lübischen Rechts gegründet. Die Haupterwerbszweige der Einwohner, Handel und Fischerei, begünstigt durch die Lage an der Ostsee, werden durch die Kaufmannshäuser und durch die Fische im Wappenbild vorgestellt. Die Stadtherrschaft der Grafen von Holstein wird durch das dreifache Zitat des Nesselblattes besonders hervorgehoben. Mit ihren Städtegründungen, neben Heiligenhafen etwa Kiel, Neustadt und Oldenburg, wollten die schauenburgischen Landesherren ein Gegengewicht gegen die Monopolstellung Lübecks setzen.
Der Boden Heiligenhafens ist reich an Altertümern. Der Name könnte demzufolge auf ein ehemaliges heidnisches Heiligtum zurückgehen. Die Farben des Wappens sind die des Landes Schleswig-Holstein. “Auf der Beschreibung in der kommunalen Wappenrolle beruhte auch die Umsetzung des Wappens in die Heiligenhafener Stadtflagge. Im Vorwege der 650-Jahr-Feier der Stadt Heiligenhafen im Jahre 1955 bemühte man sich bereits um die Genehmigung einer Stadtfahne. Zusammen mit der Wappenfrage verlief jedoch die Genehmigung der Stadtfahne ebenfalls im Sande. Nach diesem ersten Versuch 1955 wurde im Jahr 1974 ein weiterer Versuch unternommen, eine Stadtflagge zu erhalten, um sich insbesondere der Fernsehöffentlichkeit im Hinblick auf das „Spiel ohne Grenzen“ mit einer stadtgerechten Flagge stellen zu können. Leider konnte das Landesarchiv Schleswig-Holstein und letztlich das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein den von der Stadtverordnetenversammlung unterbreiteten Vorschlägen zur Gestaltung einer Flagge nicht folgen, so dass auf die Einführung wiederum verzichtet wurde. Erst im Jahre 1986 wurde die Thematik wieder aufgenommen mit dem uns heute vorliegenden Ergebnis, dass am 27. August 1987 der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein die Annahme der Flagge genehmigt. Der Flaggenbeschreibung lag folgender Wortlaut zugrunde:
„Auf weißem Flaggentuch die Figuren des Stadtwappens in flaggengerechter
Tingierung, leicht aus der Mitte zur Stange hin verschoben, soweit sie nicht wie Wellen und Mauer von Flaggenrand zu Flaggenrand durchgehen.“
Sowohl das Wappen wie auch die Stadtflagge erhielten im Jahr 2005 eine besondere Würdigung. Wappen und Flagge wurden von dem bekannten Heiligenhafener Grafiker und Künstler Horst-Georg Hoffmann speziell für die 700-Jahr-Feier – mit einem historischen Schriftzug versehen – überarbeitet.
Quelle: Jubläums-Festschrift - 700 Jahre Stadt Heiligenhafen