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Willkommen in Heiligenhafen

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Wichtiges zur Eheschließung

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung der Eheschließung benötigt?

Sind Sie beide volljährig, noch nicht verheiratet gewesen, haben keine Kinder und sind beide deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:

• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• erweiterte Meldebescheinigung 
  (beinhaltet unter anderem Angaben über Vor- und Familiennamen, genaue Adresse, Familienstand und
  Konfession; zu erhalten von der Meldebehörde des Wohnortes, in Heiligenhafen im Servicebüro)
• eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie vom Standesamt Ihres Geburtsortes 
  erhalten (nicht älter als 6 Monate).

 

Was ist, wenn Sie schon einmal verheiratet waren?

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie neben gültigem Personalausweis/Reisepass, der beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages und einer aktuellen erweiterten Meldebescheinigung eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder eine Heiratsurkunde mit rechtskräftigen Scheidungsurteil.

Wenn Ihre vorherige Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den ausländischen Nachweis über die Auflösung der Ehe mit Übersetzung in die Deutsche Sprache vor. In der Regel ist die Anbringung einer Apostille oder einer Legalisation auf dem ausländischen Dokument erforderlich. Näheres erfahren Sie beim Standesamt.

 

Was ist, wenn Sie gemeinsame Kinder haben?

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte im Standesamt Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über die Vaterschaftsanerkennung bzw. Sorgerechtserklärungen vor.


Für ein nicht gemeinsames Kind brauchen Sie keine Unterlagen mitzubringen. Es ist möglich, diesem Kind unter bestimmten Voraussetzungen nach Ihrer Eheschließung einen neuen Namen zu erteilen. Darüber informieren Sie sich bitte direkt beim Standesamt.

 

Was ist, wenn Sie im Ausland geboren sind?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber im Ausland geboren sind und es für die Ehe Ihrer Eltern kein Familienbuch gibt, benötigen Sie eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (Auskünfte über Adressen von vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gibt das Standesamt).

 

Was ist, wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat?

Wenn einer von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, ist es je nach Heimatland unterschiedlich, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen. Da wir hier nicht jedes Land aufführen können, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung einen Dolmetscher. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin sein oder eine Vertrauensperson, die nicht mit Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin verwandt ist. Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

 

Was ist, wenn Sie im Ausland heiraten wollen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.

 

Was ist noch bei einer Hochzeit zu beachten?

Sie können wählen, ob an Ihrer Trauzeremonie keine, ein oder zwei Trauzeugen teilnehmen. Trauzeugen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können.

Sie können sich bei der Trauzeremonie die Eheringe aufstecken, wenn Sie dies wünschen.

Im Trauzimmer gibt es Sitzplatzmöglichkeiten für 16 Personen (inkl. Brautpaar). Nach terminlicher Absprache mit der Standesbeamtin besteht die Möglichkeit, sich im Vorwege einen persönlichen Eindruck vom Trauzimmer zu verschaffen.

Die Trauungen finden während der Öffnungszeiten des Standesamtes statt.

 

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Anmeldung der Eheschließung:  

a) nach deutschem Recht: 50,00 €
b) nach ausländischem Recht: 80,00 €
   
Heiratsurkunden (3 Stück): 30,00 €
Stammbücher zwischen 30,00 € und 45,00 €
Erklärung eines Doppelnamen: 30,00 €
   
Durchführung der Eheschließung:  
im Trauzimmer: 40,00 € 
außerhalb der Öffnungszeiten: 100,00 €
   
Weitere Gebühren auf Anfrage  

Hier finden Sie zwei Informationsblätter mit allen zusammengefassten Informationen rund um die Trauungen im Standesamt Heilgenhafen:

Informationsblatt "Anmeldung, Unterlagen, Kosten, Seebrückentrauung, Kontaktdaten"

Informationsblatt "Sitten und Bräuche" zur Vermeidung von Unrat (Konfettibomben, Herzen, Reis etc.)