Servicebüro - FAQs
Wo finde ich das Servicebüro?
Sie finden das Servicebüro im Rathaus der Stadt Heiligenhafen (EG, Zi. 115). Das Servicebüro hat einen separaten, barrierefreien Zugang, den Sie über den Hinterhof des Rathauses erreichen.
Wie sind die Öffnungszeiten des Servicebüros und benötige ich einen Termin?
Einen Termin benötigen Sie nicht.
Sie erreichen das Servicebüro zu folgenden Öffnungszeiten:
Mo.-Mi.: 08.00 – 16.00 Uhr
Do.: 08.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Wie erreiche ich das Servicebüro?
Sie erreichen das Servicebüro unter folgenden Telefonnummern:
04362/906-715
04362/906-716
04362/906-717
04362/906-718
oder per Email: info[at]heiligenhafen.de
Was muss bei einer Anmeldung/Ummeldung beachtet werden?
Für die Anmeldung/ Ummeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und sofern vorhanden Reisepass sowie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung ist eine Selbsterklärung abzugeben (Formular).
Die Anmeldungen/Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden. (Formular)
Eine Anmeldung vor dem Einzugsdatum ist nicht möglich.
Was muss bei einem Umzug innerhalb Deutschlands beachtet werden?
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland ist eine Abmeldung in Heiligenhafen nicht nötig. Melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an. Von dort erfolgt dann die Abmeldung des Wohnsitzes in Heiligenhafen.
Was muss bei einer Änderung des Kraftfahrzeugscheines beachtet werden?
Wenn Sie innerhalb des Kreises Ostholsteins nach Heiligenhafen ziehen oder innerhalb von Heiligenhafen umgezogen sind, kann die Adresse auf Ihrem KFZ- Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) im Servicebüro geändert werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,80 €.
Was muss bei der Beantragung eines Personalausweises beachtet werden?
Der Personalausweis kann grundsätzlich nur persönlich beantragt werden.
Dafür ist die Vorlage des alten Personalausweises, eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen bitte die Geburtsurkunde, bei verheirateten/ geschieden/ verwitweten Personen bitte die Heiratsurkunde) und ein aktuelles (nicht älter als sechs Monate) biometrisches Passbild erforderlich.
Bei Antragsstellern unter 16 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt
- bei Personen die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 €
- bei Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben 37,00 €
Die Bundesdruckerei versendet an den Antragsteller einen PIN-Brief mit den Nutzungsdaten für die Online-Funktion des Personalausweises. Nach Erhalt dieses Briefes kann der Personalausweis von dem Antragsteller abgeholt werden.
Ist die Abholung durch den Antragsteller selbst nicht möglich, kann eine andere Person dafür bevollmächtigt werden. (Formular)
Was muss bei der Beantragung eines Reisepasses beachtet werden?
Der Reisepass kann grundsätzlich nur persönlich beantragt werden.
Dafür ist die Vorlage des Personalausweises bzw. alten Reisepasses, eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen bitte die Geburtsurkunde, bei verheirateten/ geschieden/ verwitweten Personen bitte die Heiratsurkunde) und ein biometrisches Passbild erforderlich.
Bei Antragsstellern unter 18 Jahren ist ein Antrag der gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt
- bei Personen die das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 €
- bei Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70,00 €
Sobald der Reisepass abholbereit ist, wird der Antragsteller postalisch oder per Email informiert.
Ist die Abholung durch den Antragsteller selbst nicht möglich, kann dafür eine andere Person bevollmächtigt werden.
Diese Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:
- Daten der bevollmächtigten Person
- Erklärung, ob der alte Reisepass vernichtet oder entwertet überlassen werden soll.
Was muss bei einem Verlust von Personalausweis oder Reisepass beachtet werden?
Wurde der Personalausweis oder Reisepass verloren oder gestohlen, ist der Verlust oder Diebstahl unverzüglich beim Servicebüro und der Polizei zu melden. Des Weiteren ist der Personalausweis unter der telefonischen Sperrhotline (116116) zu sperren.
Was muss bei der Beantragung eines Führungszeugnisses bzw. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beachtet werden?
Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Ist dieses aus einem wichtigen Grund nicht möglich, kann eine andere Person bevollmächtigt werden.
Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihren Personalausweis und sofern vorhanden, das Schreiben der anfordernden Stelle/Behörde mit.
Wird der Antrag von einer bevollmächtigten Person gestellt, ist die Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.
In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit ein bis zwei Wochen.
Wie beantrage ich eine Angel-Ausnahmegenehmigung (Urlauberfischereischein)?
Die Kosten für die Angel-Ausnahmegenehmigung betragen 20,00 € (10,00 € Fischereiabgabe und 10,00 € Verwaltungsgebühren).
Sie haben die Möglichkeit die Angel-Ausnahmegenehmigung vorab postalisch zu beantragen. Dafür werden eine Kopie des Personalausweises und das Datum des Nutzungsbeginns (z. B. Datum des Urlaubsantritts) benötigt. Die Angel-Ausnahmegenehmigung wird Ihnen dann umgehend zugesandt.
Die Gültigkeit der Angelausnahmegenehmigung beträgt 28 Tage und kann im laufenden Kalenderjahr noch einmal um 28 Tage verlängert werden. Die Kosten der Verlängerung betragen 10,00 €.
Die Angel-Ausnahmegenehmigung ist in ganz Schleswig-Holstein gültig.
Wie beantrage ich einen Ergänzungsschein zum Nachweis der Fischereiabgabe?
Die Kosten für den Ergänzungsschein betragen pro Jahr 10,00 €.
Sie können den Ergänzungsschein vorab postalisch beantragen. Dafür wird eine Kopie Ihres Personalausweises benötigt. Der Ergänzungsschein wird Ihnen dann umgehend zurückgesandt.
Die Fischereiabgabe kann auch für mehrere Jahre entrichtet werden.
Der Ergänzungsschein ist in ganz Schleswig-Holstein gültig.
Muss der Fischereischein bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland umgeschrieben werden?
Bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland muss der Fischereischein in einen Fischereischein für Schleswig-Holstein umgeschrieben werden.
Wann kann eine Verwandtenbescheinigung beantragt werden?
Die Verwandtenbescheinigung kann für Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter- und söhne, Schwäger/innen von Personen, die in Heiligenhafen ihren Hauptwohnsitz haben beantragt werden, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
Die Kosten für die Verwandtenbescheinigung betragen 10,00 €.
Die Verwandtenbescheinigung ist für das ganze Kalenderjahr gültig.
Wo wird ein Mietzuschuss (Wohngeld) oder Lastenzuschuss beantragt?
Die Anträge erhalten Sie im Servicebüro.
Die Weiterleistungsanträge werden Ihnen automatisch zugesandt.
Für konkrete Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch oder persönlich an uns.