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Willkommen in Heiligenhafen

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Öffentliche Maßnahmen

Aufgrund der Ausweisung des Sanierungsgebietes werden in den folgenden Jahren vermehrt öffentliche Gelder in das Gebiet fließen. Ziel der Stadterneuerung ist es, durch eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen die Lebensbedingungen im Gebiet zu verbessern und die denkmalgeschützen Gebäude behutsam zu sanieren. Die Stadt trägt dabei die Kosten sämtlicher Baumaßnahmen, die von ihr selbst durchgeführt werden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden zu jeweils 1/3 von der Bundesregierung, der Regierung des Landes Schleswig-Holstein sowie der Stadt finanziert.

 

Private Maßnahmen

Die Durchführung privater Baumaßnahmen erfolgt durch die Eigentümer/Innen oder Erbbauberechtigten. Daher sind auch die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung grundsätzlich von den jeweiligen Eigentümer/Innen  oder den Erbbauberechtigten selbst zu tragen.

 

Förderung privater Maßnahmen

Im Rahmen der Sanierung besteht die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen privater Eigentümer/Innen nach den jeweiligen Förderrichtlinien zu fördern. Dabei können folgende Möglichkeiten in Betracht kommen:

• Steuerliche Förderungen nach § 7h EStG für Herstellungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungskosten;
• Förderungen der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie
• Städtebauförderungen nach der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.

Zur Klärung der Fördermöglichkeiten steht Ihnen der Sanierungsträger zur Verfügung, bitte wenden Sie sich frühzeitig an die genannten Ansprechpartner/Innen, da zahlreiche Förderbestimmungen beachtet werden müssen. 

Grundsätzlich gilt, dass bereits begonnene Maßnahmen nicht mehr gefördert werden können.