Städtebauförderung Allgemeine Informationen
Die Stadt Heiligenhafen wurde 2017 vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIG) in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Um als Stadt/Gemeinde Fördermittel aus diesem Städtebauförderungsprogramm zu bekommen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Besonderen Städtebaurecht des Baubesetzbuchs (BauGB) geregelt.
Für den Einsatz von Fördermitteln muss die Ausweisung eines Fördergebiets bspw. über die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Rahmen einer Sanierungssatzung erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne die Stadt Heiligenhafen, Frau Hamer, Markt 4-5, 23774 Heiligenhafen, Tel. 04362-906806, Email sandra.hamer[at]heiligenhafen.de, zur Verfügung.
Als Sanierungsträger hat die Stadt die Fa. BIG-Bau GmbH, Drehbahn 7, 20354 Hamburg, Tel. 040-341067815, eingesetzt.
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