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Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Willkommen in Heiligenhafen

Zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner hat die Stadt Heiligenhafen einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragte/r) bestellt. 

Kontakt:

Michael Rosch
Postfach 1110
23771 Heiligenhafen

Tel.: 0152/23138094

E-Mail: behindertenbeauftragter[at]stadt-heiligenhafen.de 

Sprechzeiten: In der Regel jeden 2. Donnerstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 112,  oder nach telefonischer Absprache.

Die nächste gemeinsame Sprechstunde des Behindertenbeauftragten und des Seniorenbeirats der Stadt Heiligenhafen findet statt am:

Donnerstag, 12.12.2024 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Rathaus, Zimmer 112 

In dringenden Fällen ist der Behindertenbeauftragte unter der Mobil-Nr.: 0152/23138094

oder per E-Mail (behindertenbeauftrager[at]stadt-heiligenhafen.de) zu erreichen.

Von diesem Angebot können Seniorinnen und Senioren, sowie Personen, die Fragen an den Behindertenbeauftragten haben, regen Gebrauch machen.
Personen mit Mobilitätseinschränkungen können den barrierefreien Hofeingang benutzen.
Neben dem persönlichen Gespräch vor Ort besteht auch die Möglichkeit während der zwei Stunden telefonisch unter 04362/906-712 Kontakt aufzunehmen.

Aufruf: Behindertenbeauftragter der Stadt Heiligenhafen sucht mitwirkende Bürgerinnen und Bürger mit Handicap

Ich möchte gern ab Mai 2024 in regelmäßigen Abständen Spaziergänge durch Heiligenhafen durchführen, um für die Behörden und Politik Informationen zu möglichen Barrieren zu sammeln und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Hierfür suche ich interessierte Bürgerinnen und Bürger jeden Alters mit folgenden Einschränkungen / Beeinträchtigungen aus Heiligenhafen:
Starke Sehbehinderung / Blindheit
Gehörlose
Gehbehinderung / Gehhilfe- oder Rollator Nutzer
Rollstuhlfahrer, e-Scouterfahrer
Auch Eltern mit Kinderwagen sind zu den Spaziergängen herzlich eingeladen.
Ich möchte bis zum Ende der Sommerferien (Mai-August) einmal monatlich an einem Donnerstagnachmittag folgende Gebiete ablaufen:
Stadtpark, Innenstadt (Donnerstag, 23.05.24, 14:00-16:00 Uhr, Treffpunkt: Vor der Bücherei)
Kommunalhafen, Marina bis Seebrücke (Donnerstag, 27.06.24, 14:00-16:00 Uhr, Treffpunkt: Platz vor Restaurant Nordpol)     
Strandpromenade und Südseite Binnensee (Donnerstag, 18.07.24, 13:00-15:00 Uhr, Treffpunkt: Platz vor Beachhotel/Bretterbude)
Ferienpark, Nordseite Binnensee (Donnerstag, 22.08.24, 14:00-16:00 Uhr, Treffpunkt: Vor Restaurant Strandläufer/Minigolfanlage)
Wenn Sie Lust und Zeit haben, mich bei diesem Vorhaben zu unterstützen, melden Sie sich bitte per E-Mail (behindertenbeauftragter@stadt-heiligenhafen.de), Handy (015223138094) oder persönlich in der Sprechstunde des Behindertenbeauftragten / Seniorenbeirat am Donnerstag den 16.5.2024 (10:00-12:00 Uhr, Rathaus, Zimmer 112 - verschoben wegen Himmelfahrtfeiertag) an.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für den/die Behindertenbeauftragte/n der Stadt Heiligenhafen 

Neben den in der Geschäftsordnung beschriebenen Aufgaben berate ich gern in allen Fragen zu Inklusion, Behindertenangelegenheiten und Schwerbehindertenrecht/Rentenfragen schwerbehinderter Menschen.

Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Beirat für Menschen mit Behinderung im Kreis Ostholstein

Beirat für Menschen mit Behinderung im Kreis Ostholstein (Organigramm)

News und interessante Links

UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen 

Newsletter 03/24
Newsletter in Leichter Sprache 03/24

 

Menschenrechtsinstitut bemängelt Stagnation bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

14.08.2023 Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. „Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung am 29. und 30. August in Genf. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“
Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreter*innen in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit.
Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtun­gen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschen­rechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de

 

Inklusionsbarometer Mobilität: Immer noch zu viele Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung

Aktion Mensch legt erste umfassende Studie zum Stand der inklusiven Mobilität in Deutschland vor

• Menschen mit Beeinträchtigung insgesamt schlechter gestellt als Menschen ohne Beeinträchtigung
• Gründe sind mangelnde Barrierefreiheit, fehlende Angebote sowie hoher Kosten- und Zeitaufwand
• Aktion Mensch fordert Mobilitätswende, die gleichberechtigten Zugang für alle sicherstellt

Bonn (2. November 2022) Für Menschen mit Beeinträchtigung ist Mobilität in Deutschland immer noch stark eingeschränkt. Sie haben weniger oder schlechtere Möglichkeiten, sich von einem Ort zum anderen zu bewegen, als Menschen ohne Beeinträchtigung. Das sind zentrale Ergebnisse des Inklusionsbarometers Mobilität der Aktion Mensch, das erstmals einen repräsentativen Überblick über den Stand der inklusiven Mobilität in Deutschland liefert. Die Studie vergleicht das Mobilitätsverhalten von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung und zeigt, dass immer noch zahlreiche Barrieren die Zugänglichkeit erschweren: Defekte Fahrstühle, schlechter Straßenbelag, fehlende Schilder, schlecht lesbare Fahrpläne, unübersichtliche Apps oder komplizierte Fahrkarten-Automaten – die Beispiele sind vielfältig. Jeder vierte Mensch mit Beeinträchtigung (26 Prozent) empfindet zudem den Zeitaufwand für Wege als zu hoch. Betrachtet man die sozialen Aspekte von Mobilität, ist die Schere zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung am größten. Fast doppelt so viele Menschen mit Beeinträchtigung (29 Prozent vs. 16 Prozent) fühlen sich in manchen Situationen unsicher und alleingelassen. Sie machen auch häufiger negative Erfahrungen mit anderen Fahrgästen sowie Servicepersonal.
Für die Online-Befragung untersuchte die Aktion Mensch in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos, einer Ko-Forschenden-Gruppe sowie Mobilitäts- und Inklusions-Expert*innen die Aussagen von 1.000 Menschen mit und 500 Menschen ohne Beeinträchtigung.

Klare Unterschiede im Mobilitätsverhalten

Das Barometer offenbart klare Unterschiede im Mobilitätsverhalten von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung und macht deutlich, wo Menschen mit Beeinträchtigung benachteiligt werden. Gründe hierfür sind neben der mangelnden Barrierefreiheit ein höherer Zeit- und Kostenaufwand oder schlicht fehlende Angebote. „Wir brauchen dringend eine Mobilitätswende, die den gleichberechtigten Zugang zu Angeboten für alle Menschen sicherstellt. Damit diese gelingt, müssen Menschen mit Beeinträchtigung von Anfang an in Planung und Umsetzung neuer Verkehrskonzepte einbezogen werden“, so Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betont, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit mitzudenken, nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch in der Umsetzung - egal, ob im öffentlichen oder im privaten Sektor: „Barrierefreiheit ist kein Bonbon für gute Zeiten. Eine barrierefreie und damit moderne Mobilitäts-Infrastruktur wird darüber entscheiden, ob wir in einem fortschrittlichen und zukunftsfähigen Land leben werden - oder eben nicht.“
Die Studie offenbart auch, wie wichtig nachhaltige Mobilität für alle Menschen ist: Zwei Drittel der Deutschen wollen klimafreundlich unterwegs sein und wünschen sich, dass es in Städten mehr Rad- und Fußwege gibt. Für Menschen mit Behinderung ist es jedoch häufig deutlich schwieriger, nachhaltig mobil zu sein, da sie aufgrund fehlender Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln auf weniger klimafreundliche und zudem teurere Verkehrsmittel, wie zum Beispiel das Taxi, angewiesen sind.

Mobilitäts-Steckbriefe zu acht Metropolregionen

Für die Studie wurden sechs Dimensionen von Mobilität beleuchtet: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Zeit und Kosten, Soziale Aspekte, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Neben den Befragungsergebnissen bietet das Inklusionsbarometer auch Mobilitätsportraits von Personen mit Beeinträchtigung sowie ausführliche Steckbriefe zu inklusiver Mobilität in den Metropolregionen Hamburg, Berlin, Ruhrgebiet, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München. Ergänzt wird das Angebot durch vier Gastbeiträge von ausgewiesenen Expert*innen zu einzelnen Aspekten der Studie sowie konkrete Handlungsempfehlungen für verantwortliche Akteure wie Kommunen und Verkehrsbetriebe, etwa dass Vielfalt und Barrierefreiheit in der Mobilitätsplanung zukünftig viel stärker berücksichtigt und Menschen mit Beeinträchtigung in Planungsprozesse vor Ort einbezogen werden müssen.

Das Inklusionsbarometer Mobilität in voller Länge, Fotos und Grafiken finden Sie unter www.aktion-mensch.de/presse

Gerne vermitteln wir Interviews mit der Sprecherin der Aktion Mensch, Christina Marx, dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel oder dem Ko-Forschenden Hartmut Schulze. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Recherche von Protagonist*innen. Weitere Informationen finden Sie zudem hier.

Pressekontakt:

Ann-Kathrin Akalin
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Tel 0228 2092-384
Mobil 0151 61076619
ann.kathrin.akalin@aktion-mensch.de
www.aktion-mensch.de

Über die Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als fünf Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Mit den Einnahmen aus ihrer Lotterie unterstützt die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 Projekte. Möglich machen dies rund vier Millionen Lotterieteilnehmer*innen. Zu den Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014 ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch. www.aktion-mensch.de.

www.behindertenrechtskonvention.info

SGB IX

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