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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen gefördert worden sind.


Beschreibung

Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die für den Bezug der Wohnung eine Berechtigung haben. Diese Berechtigung wird mit dem Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Daneben darf die Wohnung eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die anderer Wohnungen.

Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss mit seinen beziehungsweise ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.

Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).

Es gibt folgende Wohnflächengrenzen:

  • für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
  • für Haushalte mit zwei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² oder zwei Wohnräume
  • für Haushalte mit drei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 75 m² oder drei Wohnräume
  • für Haushalte mit vier Personen mit einer Wohnfläche bis zu 90 m² oder vier Wohnräume
  • für Haushalte mit fünf Personen mit einer Wohnfläche bis zu 105 m² oder fünf Wohnräume

Für jede weitere zum Haushalt gehörige Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder 10 m² Wohnfläche.

Die Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gehören zu dem Kreis der Personen, der Sozialwohnungen mieten darf. Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein aber nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich die Sozialwohnung selbst suchen. Die Sozialwohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein, sie darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde).


Fristen

  • Keine Beantragungsfristen.
  • Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Er muss bei jedem Umzug unabhängig von der Geltungsdauer neu ausgestellt werden

 


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
    (ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen zusätzlich Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen (Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis),
  • Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und seiner/ihrer Haushaltsangehörigen,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r,
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2,
  • gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft,
  • gegebenenfalls aktuelle Studienbescheinigung,
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung (für Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht).

NICHT ABSCHLIESSEND!!


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen

Servicebüro
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 / 906-6   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de

Postanschrift:

Postfach 1355
23773 Heiligenhafen


Öffnungszeiten:

Mo., Di., Mi.: 8 - 16 Uhr
Do.: 8 - 17 Uhr
Fr.: 8 - 12 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Vivien Conrad Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-715   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Vivien.Conrad[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Grit Dombrowski Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-716   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: grit.dombrowski[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Birte Maurer Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-716   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Birte.Maurer[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Christine Möhlmann Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-717   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: Christine.Moehlmann[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen)

Frau Jessica Much Icon Vcard

Fachdienst 24

Tel: +49 4362 / 906-718   |   Fax: +49 4362 / 6748
E-Mail: jessica.much[at]heiligenhafen.de
Etage: EG   |   Zimmer: 115  


Stadt Heiligenhafen - FD 24 - Servicebüro

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: servicebuero[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


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Mo. 08:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr