Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Defekte Ampelanlagen oder beschädigte Verkehrszeichen können unter Angabe des Standortes der betreffenden Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung gemeldet werden.
Beschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
§ 5 FStrG - Träger der Straßenbaulast
§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-800
E-Mail:
strassenverkehr[at]kreis-oh.de
Stadt Heiligenhafen
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
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Di. 09:00 - 12:00 Uhr
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Fr. 09:00 - 12:00 Uhr