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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.


Beschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.


Zuständigkeit

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis


Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB


Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Lübeck

Am Burgfeld 7
23568 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 371-0   |   Fax: +49 451 371-1523
E-Mail: verwaltung[at]ag-luebeck.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGLuebeck/AGLuebeck_node.html