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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.


Beschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.


Zuständigkeit

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage

§ 71 SGB XII


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein

Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0   |   Fax: +49 4521 788-600
E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de