Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Landesportal Schleswig-Holstein
Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereichs und der Verkehsflächen.
Beschreibung
Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 4 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
verwandte Vorgänge
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck, Hansestadt
Tel:
04 51 60 06-0
|
Fax:
04 51 60 06-999
E-Mail:
ihk[at]ihk-luebeck.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de
Öffnungszeiten:
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Stadt Heiligenhafen
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr