Prostitution: Verbot - Auskunft
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Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
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Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
E-Mail:
poststelle[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Service-Zeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 UhrNur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Stadt Heiligenhafen
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr