Gewerbelegitimationskarte
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Gewerbelegitimationskarte
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung tätig wird, kann eine Gewerbelegitimationskarte beantragen.
Beschreibung
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in der der Betrieb seinen Sitz hat/haben wird.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Gewerbelegitimationskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 .
erforderliche Unterlagen
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung
Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel:
+49 4362 906-6
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
info[at]heiligenhafen.de
Web:
www.heiligenhafen.de
Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)
Tel:
+49 4362 906-711
|
Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
ellen.luehnsdorf[at]heiligenhafen.de
|
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 111
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)
Tel:
+49 4362 906-710
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Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 110
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)
Tel:
+49 4362 906-707
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Fax:
+49 4362 6748
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Arne.Rieck[at]heiligenhafen.de
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Zimmer:
107
Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)
Tel:
+49 4362 906-709
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Fax:
+49 4362 6748
E-Mail:
petra.schlichting[at]heiligenhafen.de
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Zimmer:
109