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Willkommen in Heiligenhafen

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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.


Beschreibung

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

Kurztext

  • Wahlhelfer Anmeldung
  • Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
  • Tätigkeit ist ein Ehrenamt
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
  • für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”) gezahlt
  • freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
  • zuständig: Wahlamt

 


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).


Fristen

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung

Markt 4-5
23774 Heiligenhafen
Tel: +49 4362 906-6   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: info[at]heiligenhafen.de
Web: www.heiligenhafen.de


Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)

Frau Ellen Lühnsdorf Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-711   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: ellen.luehnsdorf[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 111  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)

Frau Sabrina Rattunde Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-710   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Sabrina.Rattunde[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 110  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)

Herr Arne Rieck Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-707   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: Arne.Rieck[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: 107  

Mitarbeiter (Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung)

Frau Petra Schlichting Icon Vcard

Tel: +49 4362 906-709   |   Fax: +49 4362 6748
E-Mail: petra.schlichting[at]heiligenhafen.de
|   Zimmer: 109