Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen
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Vorgesehen zum Löschen - Abfallbeförderernummer beantragen
Abfallbeförderer benötigen für das Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle eine Abfallbeförderernummer.
Beschreibung
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Zuständigkeit
An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).
Fristen
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV),
- Nachweisverordnung (NachwV).
Weitere Informationen
Weitere Informationen s. unter Abfallrechtliches Nachweisverfahren
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Bike + Ride
- Klimaschutz auf Kommunalebene
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ansprechpartner
Zweckverband Ostholstein (ZVO)
Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel:
04561 399-0
|
Fax:
04561 399-187
E-Mail:
zvo[at]zvo.com
Web:
www.zvo.com/