Informationen zum Ukraine-Krieg
Kostenfreie Willkommens- und Orientierungskurse für Geflüchtete (online)
kostenfreie digitale Willkommens- und Orientierungskurse
in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch
Ehrenamtliche Unterstützung für aus der Ukraine geflüchtete Personen
Die Stadt Heiligenhafen benötigt für die herausfordernde Aufgabe zur Unterbringung und Betreuung von aus der Ukraine geflüchteten Personen ehrenamtliche Unterstützung.
Gesucht werden Personen, welche die der Stadt Heiligenhafen zugewiesen Personen bei Behördengängen, Bankangelegenheiten, Schulanmeldungen, Kindergartenanmeldungen, Arztterminen usw. in Abstimmung mit den Migrationsbetreuern der Stadt Heiligenhafen unterstützen können.
Darüber hinaus werden zur Überwindung der teilweise bestehenden Sprachbarrieren Personen gesucht, die aufgrund Ihrer sprachlichen Kenntnisse als Dolmetscher/-in tätig werden und ggf. Deutsch-Sprachkurse anbieten könnten.
Der bislang durch die Stadt Heiligenhafen angemietete Wohnraum ist nicht ausreichend um die Anzahl der zu erwartenden geflüchteten Personen unterbringen zu können. Aus diesem Grund würde sich die Stadt Heiligenhafen auch weiterhin über die Möglichkeit zur Anmietung von Wohnraum in Form von Zimmern, möblierten Appartements oder auch freien Wohnungen freuen. Da der Aufenthalt der geflüchteten Personen auf längere Zeit angelegt sein wird, müsste bestenfalls auch der angebotene Wohnraum für einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen.
Entsprechende Hilfs- und Wohnungsangebote richten Sie bitte an den FD 21 –Allgemeine Ordnungsabteilung der Stadt Heiligenhafen, Herrn Arne Rieck, Telefon 04362/906-707, E-Mail: arne.rieck[at]heiligenhafen.de oder Frau Petra Schlichting, Telefon 04362/906-709, E-Mail petra.schlichting[at]heiligenhafen.de
Für Fragen stehen die angegebenen Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“
Das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ ist online gestellt worden. Unter www.germany4ukraine.de ist eine erste Basisversion des Hilfe-Portals verfügbar. Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland gebündelt. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Da Desinformationen z.B. durch Hacks verbreitet werden, ist besonders Wert darauf gelegt worden, dass das Portal technisch nach höchsten IT-Sicherheitsstandards betrieben wird (u. a. BSI-zertifiziertes Rechenzentrum, Schutz vor DDoS- und Ebenen-Angriffen), so dass ein Angriff von außen sehr schwer möglich sei.
„Germany4Ukraine“ ist als gemeinsames Produkt aller Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen entwickelt. Das Portal soll unbürokratisch und schnell mit weiteren Inhalten (z.B. aus den Themenfeldern Integration, Beruf und Bildung) befüllt werden und sich in den nächsten Monaten zu einem Serviceportal mit App-Angebot entfalten.
Unter www.germany4ukraine.de/media-kit finden sich ferner Vorlagen für Texte, teilbare Grafiken sowie ein QR-Code zum Hilfe-Portal. Weitere Kommunikationsmaterialien wie z. B. Vorlagen für Printwerbung werden dort in den kommenden Tagen folgen.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Verwandten oder Bekannten privat untergebracht sind
Der Kreis Ostholstein bittet die Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen haben darauf hinzuwirken und darüber zu informieren, dass sich die Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein anmelden und registrieren lassen (Adresse: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin; Eingang zur Ausländerbehörde über den Jungfernstieg).
Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Personen einen Aufenthaltstitel, der ihnen u.a. ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch zu nehmen (z.B. Sozial- oder medizinische Leistungen) oder auch zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein informiert dann über die weiteren Schritte.
Sobald eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, gilt für diese Personen eine sog. „Residenzpflicht“. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind dann verpflichtet, sich im Kreisgebiet weiter aufzuhalten.“
Ukrainische Geflüchtete können zurzeit in Deutschland kostenlos Bus und Bahn nutzen. Ein gültiges Ausweisdokument reicht als Fahrausweis aus.
Der Kreis Ostholstein hat auf seiner Homepage eine spezielle Themenseite mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird (https://www.kreis-oh.de/Ukrainehilfe). Dort werden u.a. auch Ansprechpartner und Hilfsangebote sowie sog. FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragestellungen) in unterschiedlichen Sprachen dargestellt.