Nach dem Ausscheiden zweier Mitglieder des Seniorenbeirats der Stadt Heiligenhafen ist eine neue Wahl des Seniorenbeirats erforderlich. Die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirats findet am Donnerstag, den 23. Februar 2012, um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein. Insbesondere ist der Beirat bei Entscheidungen über Verkehrs- und Infrastrukturplanungen, Verkehrssicherheit für ältere Bürgerinnen und Bürger, Sozialplanungen (Tagespflege, Altenwohnheime usw.) und Kultur (z. B. Bildungsangeboten) zu unterrichten. Er besteht aus mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre und beginnt nach der Konstituierung des Seniorenbeirats.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden, seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Heiligenhafen gemeldet sind und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtvertretung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Heiligenhafen (mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand), Vorstandsmitglieder von Wohlfahrtsverbänden, Parteien oder Wählergruppen auf Orts- und Kreisebene.
Kandidatenvorschläge können bis zum Wahlgang in der Wahlversammlung, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Wahlberechtigten beschlussfähig ist, aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten auf der Wahlversammlung Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vorstellung. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache offen durch Handzeichen in der Versammlung am 23.2.2012 unter Leitung des Bürgervorstehers der Stadt Heiligenhafen.