Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen vom 23. März 2017 wird zur Wahrnehmung der Interessen der jüngeren Einwohnerinnen und Einwohner (Kinder und Jugendliche) der Stadt Heiligenhafen ein Beirat gebildet. Der Beirat erhält die Bezeichnung Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Heiligenhafen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Herr Joachim Schmidt-Uwis lädt aus diesem Grund zu einer Wahlversammlung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Heiligenhafen ein. Die Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates findet am Freitag, den 12. Mai 2017, um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Ziel des Kinder- und Jugendbeirates ist es, Anregungen zur Verbesserung der Situation der Heiligenhafener Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen durchzusetzen. Der Kinder- und Jugendbeirat soll bei allen Planungen und Vorhaben der Stadt Heiligenhafen, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen berühren, beteiligt werden und im Rahmen von Fragen der Stadtvertretung oder der Fachausschüsse beratend tätig werden.
Er besteht aus höchstens 15 aber mindestens 5 Mitgliedern und ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Die Wahlzeit beträgt 4 Jahre und beginnt nach der Konstituierung des Kinder- und Jugendbeirates.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Heiligenhafen, die das 10. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden und das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Heiligenhafen gemeldet sind. Nicht wählbar sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Heiligenhafen haben. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie Mandatsträger der Stadt Heiligenhafen können nicht Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sein.
Kandidatenvorschläge können bis zum Wahlgang in der Wahlversammlung, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Wahlberechtigten beschlussfähig ist, aus dem Kreis der Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten auf der Wahlversammlung Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vorstellung. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache offen durch Handzeichen in der Versammlung am 12. Mai 2017 unter Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten. Eine geheime Abstimmung (Stimmzettel und Wahlurne) ist auf Verlangen von mehr als der Hälfte der anwesenden wahlberechtigten Kindern und Jugendlichen möglich.