Im Schiedsamtsbezirk Heiligenhafen ist zum 17. Mai 2013 wegen Ablauf der Wahlzeit das Amt der Schiedsfrau/des Schiedsmannes zu besetzen.
Interessierte Heiligenhafener Bürgerinnen und Bürger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die sonstigen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein erfüllen, können sich um die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.
Die Wahl erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen, voraussichtlich in der Sitzung am 21. März 2013, und bedarf der anschließenden Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein.
Personen, die sich für dieses Amt interessieren, werden gebeten, sich bis zum 28. Februar 2013 (keine Ausschlussfrist) bei der Stadt Heiligenhafen, Herr Rieck/Herr Maurer, Markt 4 – 5, 23774 Heiligenhafen, zu melden.