Aufgrund der Regelungen des Landesaufnahmegesetzes und der Ausländer- und Aufnahmeverordnung werden der Stadt Heiligenhafen wie auch allen anderen Städten und Gemeinden im Kreis Ostholstein Migrantinnen und Migranten zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen. Die Stadt Heiligenhafen verfolgte in der Vergangenheit grundsätzlich das Ziel, die zugewiesenen Personen dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, um deren Integration zu fördern und Ghetto-Bildung zu vermeiden. Dafür wurde durch die Stadt Heiligenhafen freier Wohnraum angemietet und den zugewiesenen Personen wurde der angemietete Wohnraum zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2022 rechnet die Stadt mit einer größeren Zahl an Zuweisungen als in den vergangenen Jahren für die Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Dies ist insbesondere der Situation in Afghanistan sowie an der Grenze zu Belarus geschuldet.
Aufgrund der stark steigenden Zugangsentwicklung der Asylsuchenden ist die Ordnungsbehörde der Stadt Heiligenhafen darauf angewiesen, weiteren Wohnraum anzumieten, um weiterhin eine dezentrale Unterbringung und somit auch die notwendige Integration sicherzustellen. Die Stadt ist in diesen Fällen Mieter der angemieteten Wohnräume und stellt eine pünktliche Mietzahlung gegenüber dem Eigentümer sicher.
Eigentümer die über derzeit ungenutzten Wohnraum verfügen und bereit sind, diesen an die Stadt Heiligenhafen zu vermieten, melden sich bitte beim FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung der Stadt Heiligenhafen, Herrn Arne Rieck, Telefon 04362/906-707 oder Frau Petra Schlichting, Telefon 04362/906-709 oder per E-Mail an info@heiligenhafen.de. Für Fragen stehen die angegebenen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.