Wie Herr Bürgermeister Brandt mitteilt, hat die Stadtvertretung am 25.06.2020 die Einführung einer Parkscheibenregelung für einen Teilbereich der Gemeinschaftsstellplatzanlage am Binnensee beschlossen. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung zur Umsetzbarkeit des Vorhabens, wurde nunmehr die notwendige Beschilderung der Parkfläche vorgenommen. In dem Teilbereich der Stellplatzanlage zwischen der Fußgängerquerung in Höhe „Fischer Stüben/Pavillon (Fuxx-Immobilien) und der Steinwarder-Dammbrücke besteht ab sofort für Personenkraftwagen eine Parkscheibenregelung (3 Stunden, täglich 7:00 – 22:00 Uhr). Herr Bürgermeister Brandt erläutert ergänzend, dass ausschließlich als PKW zugelassene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3,5 Tonnen auf den ausgewiesenen Parkflächen parken dürfen. Wohnmobile, Anhänger jeglicher Art, Krafträder oder Kraftomnibusse dürfen hier nicht abgestellt werden, da sie eben nicht als Pkw zugelassen sind.
Für die übrigen Parkflächen der Stellplatzanlage am Binnensee ergeben sich keine Änderungen. Das Parken in dem Teilbereich zwischen dem Polizeirevier Heiligenhafen/Lauritz-Maßmann-Straße bis zur Fußgängerquerung in Höhe „Fischer Stüben“/Pavillon (Fuxx-Immobilien) ist weiterhin uneingeschränkt und kostenlos möglich.