Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus erreichen uns täglich neue Hinweise, Empfehlungen und Verordnungen. Nach der Landesverordnung Schleswig-Holstein vom 17. März 2020 sind Reisen aus touristischem Anlass seit dem 18. März in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen werden. Aufgrund der zahlreichen Anrufe in den letzten Tagen haben wir große Sorge, dass diese Verordnung missachtet oder unterlaufen werden könnte. Wir appellieren daher an Sie alle, Vernunft walten zu lassen zum Wohle Ihrer und unserer Gesundheit.
Insbesondere möchten wir die Zweitwohnungsbesitzer ansprechen. Aufgrund der Landesverordnung und der eindringlichen Appelle sehen wir Sie in der Pflicht und in der Verantwortung, nach dem Ausbleiben der Urlaubsgäste nunmehr keine Eigenbelegung vorzunehmen. Auch Reparaturen und Instandhaltungen sind derzeit kein Grund zur Eigennutzung. Lassen Sie sich nicht vorwerfen, dass Ihre Entscheidung zu einer Anreise zu einer weiteren Belastung der ohnehin schweren Situation wird. Sie würden damit sehr wahrscheinlich zur weiteren Verbreitung des Corona-Virus beitragen. Die medizinischen Kapazitäten sind in einer solchen Notlage nicht für die dann zu erwartende Anzahl von Akutfällen vorhanden.
Bitte bleiben Sie in dieser schweren Zeit an Ihrem Erstwohnsitz, vor allem aber bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, wenn die Krise überstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
(Folkert Loose) (Manfred Wohnrade)
Erster Stadtrat Touristikleiter
Offener Brief an alle Vermieter, Vermietungsbüros und Zweitwohnungsbesitzer