Wie Herr Erster Stadtrat Folkert Loose mitteilt, besteht aufgrund der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 22. Oktober 2020 (in Kraft seit 24. Oktober 2020) für Kundinnen und Kunden von Wochenmärkten die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine gleichlautende Verpflichtung gilt ebenso für alle auf dem Wochenmarkt beschäftigten Personen, soweit die Übertragung von Viren nicht durch geeignete physische Barrieren verringert werden kann.
Herr Erster Stadtrat Folkert Loose bittet alle Besucher des Wochenmarktes eindringlich neben der Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sobald die Fläche des Wochenmarktes betreten wird. Durch optische Hinweise an den Zugängen zum Wochenmarkt werden die Besucher ebenfalls auf die Pflicht zur Bedeckung des Mundes und der Nase hingewiesen.