Die Landesregierung hat die Geltung der Bäderverordnung für den Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 außer Kraft gesetzt. Damit finden die in der Bäderverordnung geregelten Möglichkeiten zur Sonn- und Feiertagsöffnung in dem genannten Zeitraum keine Anwendung.