Herr Bürgermeister Heiko Müller teilt in seiner jüngsten Presseerklärung mit, dass die Parkgebührenverordnung über die Wintermonate (01.11.2013 bis 28.02.2014) auf den innerstädtischen Parkflächen keine Gebührenpflicht mehr vorsieht, ausgenommen hiervon sind die Parkplätze Kapitän-Willi-Freter-Platz und die Werftstraße.
Die Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Parkflächen die Parkscheibe auszulegen. Die jeweilige Parkzeit (2 bzw. 3 Stunden) ist den Parkscheinautomaten zu entnehmen. Das Auslegen der Parkscheibe wie auch die Einhaltung der Parkzeit wird auch in dieser Zeit im Rahmen der Verkehrsüberwachung überprüft.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Heiko Müller darauf hin, dass auf dem gesamten Marktplatz ein eingeschränktes Zonenhalteverbot besteht. Der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich“ umfasst die Bergstraße (ab Einmündung Fischerstraße), den Markt und die Schlamerstraße. Die entsprechende Beschilderung befindet sich jeweils am Anfang und Ende dieses Bereiches.