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Willkommen in Heiligenhafen

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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht


Für das Ehrenamt der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können die örtlichen Parteien, Vereine und Verbände Personen vorschlagen, die erzieherisch befähigt und über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Diese sollen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, in der Gemeinde wohnen, nicht in Vermögensverfall geraten sein, die deutsche Sprache beherrschen und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben, also der Hauptverhandlung zu folgen und an ganztägigen Terminen teilzunehmen.

Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses des Kreises Ostholstein durch den Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Gericht für die Dauer von 5 Jahren (2019 bis 2023) gewählt.

Weitere Informationen und der auszufüllende Bewerbungsbogen sind unter www.heiligenhafen.de abrufbar bzw. können im Rathaus Heiligenhafen, Zimmer 208, abgeholt oder unter 0 43 62 / 90 68 08 (Kai-Uwe Maurer) telefonisch angefordert werden.

Bewerbungsformulare werden bis zum 31. März 2018 angenommen.