Die Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt“ ist abgeschlossen und die Ergebnisse wurden öffentlich vorgestellt.
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 29.04.2021 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ beschlossen, um städtebauliche und funktionale Missstände zu beheben. Ziel der Sanierung ist, das gesamte Gebiet durch Umgestaltungen in den kommenden 15 Jahren umfassend aufzuwerten und zu einer lebendigen, vielfältig genutzten Innenstadt zu entwickeln sowie die Attraktivität und Qualität vor Ort zu stärken. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 BauGB, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ notwendig. Neben den geplanten Maßnahmen zur Erneuerung hat die förmliche Fest-legung des Sanierungsgebiets auch Auswirkungen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet. Mit Schreiben vom 15.06.2021 wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet bereits schriftlich über die Eintragung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern informiert.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung möchte die Stadtverwaltung Heiligenhafen allen interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit geben, Rückfragen zu den Auswirkungen des Sanierungsrechts zu stellen.
Die Informationsveranstaltung findet am 13.09.2021 an zwei Terminblöcken statt. In Abhängigkeit der Anzahl an Anmeldungen, wird ggf. eine weitere Veranstaltung angeboten.
Terminblock 1: 18:00 bis 19:30 Uhr (ausgebucht)
Terminblock 2: 20:00 bis 21:30 Uhr
Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Möglichkeit sich für einen der genannten Terminblöcke anzumelden. Die Stadt Heiligenhafen bittet organisations- und coronabedingt zwingend um Voranmeldung bis 06.09.2021 (Pro Haushalt nur eine Person). Nutzen Sie bitte zur Anmeldung den bereitgestellten Link auf unserer Homepage zum Sanierungsgebiet (https://www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/) oder kontaktieren Sie die Stadtverwaltung Heiligenhafen per E-Mail oder Telefon:
Ansprechpartnerin:
Bianca Rietzler
E-Mail: Bianca.Rietzler[at]heiligenhafen.de
Tel.: 04362/906-806
Falls Sie bereits konkrete Rückfragen zu den Auswirkungen des Sanierungsrechts haben, lassen Sie der Stadt Heiligenhafen gerne Ihre Fragen vorab über die o.g. E-Mail oder per Telefon zukommen. Diese werden innerhalb der Veranstaltung behandelt, sofern es allgemeine Fragestellungen betrifft. Individuelle, grundstücksbezogene Angelegenheiten können nach wie vor nur im Einzelfall geklärt werden.