Aus gegebenem Anlass möchte ich darüber informieren, dass nach § 32 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres die Nutzung des Strandes mit Hunden bzw. für Hunde verboten ist.
Die Stadt Heiligenhafen hat mit der Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an dem der Sondernutzung unterliegenden Meeresstrand vom 18.03.2005 einen Hundestrandbereich ausgewiesen. Dieser befindet sich zwischen den DRLG Türmen 5 und 6. Ich möchte alle Hundebesitzer bitten, sich mit ihren Hunden am Strand ausschließlich auf dem ausgewiesenen Abschnitt aufzuhalten.
Ihr
Kuno Brandt
Bürgermeister der Stadt Heiligenhafen