Im Hinblick auf den bereits eingetretenen Laubfall der Bäume möchte ich auf die in der Stadt Heiligenhafen bestehende Reinigungspflicht hinweisen. Nach der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Heiligenhafen obliegt den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bzw. den diesen gleichgestellten Personen die Reinigungspflicht auf den Gehwegen in der Frontlänge ihres Grundstückes. Die Reinigungspflicht umfasst auch das Kehren der Gehwege. Laub auf den Gehwegen und von den Grundstücken darf nicht in den Rinnstein gefegt werden. Es ist aufzunehmen und zu entsorgen.
Ich hoffe, dass alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie den diesen gleichgestellten Personen ihrer Reinigungspflicht nachkommen, damit die Gehwege von allen Fußgängerinnen und Fußgängern unfallfrei genutzt werden können.