Seit einigen Tagen ist in verschiedenen Ausgestaltungen ein Leistungsbescheid zur Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für eine mehrköpfige Familie im Umlauf und über diverse Medien und im Internet unter dem Briefkopf der Stadt Heiligenhafen veröffentlicht worden.
Die Stadt Heiligenhafen distanziert sich entschieden von dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz durch Veröffentlichung und Verbreitung eines Leistungsbescheides, dessen unvollständige Form der Täuschung der Öffentlichkeit und Stimmungsmache dient. Leistungen im Namen und Auftrag der Stadt Heiligenhafen beruhen ausschließlich auf gesetzlichen Grundlagen und bewegen sich vollständig im gegebenen rechtlichen Rahmen.
Es besteht keine Kenntnis darüber, wer dieses Schriftstück veröffentlicht, weitergeleitet und/oder ins Netz gestellt hat. In dieser Hinsicht laufen polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen.
Die Stadt Heiligenhafen dankt der Vielzahl besorgter Bürgerinnen und Bürger für die konstruktiven Hinweise in diesem Verfahren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen selbstverständlich auch bezüglich personenbezogener Details zu dem Vorgang insgesamt, auch grundlegender Natur, keine Anfragen beantwortet und keine weiteren Angaben zu dem Schriftstück gemacht werden. Den Ergebnissen der Ermittlungsbehörden wird mit Interesse entgegengesehen.