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Willkommen in Heiligenhafen

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Anordnung zur Aufstallung von Geflügel (Stallpflicht)

Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein hat mit Anordnung zur Aufstellung von Geflügel und zum Verbot von Geflügelausstellungen vom 11.11.2020 folgendes angeordnet:

Im gesamten Gebiet des Kreises Ostholstein dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich

1. in geschlossenen Ställen oder

2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)

gehalten werden.