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Willkommen in Heiligenhafen

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Abstimmungsbekanntmachung

Am 09.08.2015 findet das Bürgerbegehren gem. § 16 g Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Stadt Heiligenhafen zur Änderung des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen vom 25.06.2014 (TOP 10) über die Aufstellung einer 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Stadt Heiligenhafen (die sogenannte Nordweide) statt.

Die Abstimmung dauert von 8 bis 18 Uhr.

Die Stadt Heiligenhafen bildet drei Abstimmungsbezirke.

Die Einteilung der Stadt in Abstimmungsbezirke ist aus der folgenden Aufstellung ersichtlich.

Nr.

Name

Lage des 

Abstimmungsraumes

Zugehörige Straßen

1

Warderschule – 

Gemeinschaftsschule

Sundweg 100

Am Alten Bahndamm, Am Kalkofen, Am Lindenhof, Am Ufer, Agnes-Miegel-Straße, Birkenhof, Carl-Maria-von-Weber-Straße, Danziger Straße, Drosselweg, Dührenkamp, Emanuel-Geibel-Weg, Ernst-Schurbohm-Straße, Friedrich-Hebbel-Weg, Fritz-Reuter-Straße, Gewerbestraße, Gorch-Fock-Weg, Gustav-Frenssen-Weg, Hermann-Löns-Straße, Hohlgrund, Industriestraße, Ina-Seidel-Straße, Insterburger Weg, Klaus-Groth-Weg, Klintmoor, Königsberger Straße, Kolberger Straße, Kugelberg Lerchenhof, Lerchenstraße, Liliencronstraße, Lindenstraße, Lütjenbroder Weg, Matthias-Claudius-Weg, Memeler Straße, Möwenstraße, Ortmühlenweg, Osterweide, Pillauer Straße, Postlandstraße, Rosenstraße, Rudolf-Kinau-Straße, Rügenwalder Straße, Scheitelberg, Steinkoppel, Stettiner Straße, Stiftstraße, Stolper Straße, Strandhusen, Sundweg, Theodor-Körner-Straße, Theodor-Storm-Straße, Tollbrettkoppel, Tulwisch, Warteburgweg, Wilhelm-Jensen-Straße, Wittrockstraße

2

Rathaus

Servicebüro

Markt 4 - 5

Achterstraße, Am Jachthafen, Am Hafen, Am Stadtgraben, Am Strande, Am Suhrenpohl, Am Wachtelberg, An der E47, Bergstraße, Breslauer Straße, Brückstraße, Feldstraße, Fischerstraße, Gärtnerstraße, Gartenweg, Graswarder, Graswarderweg, Hafenstraße, Helerikendorp, Höhenweg, Kapitän-Nissen-Straße, Kattsund, Kerstin, Kiekut, Kirchenstraße, Kichhofstraße, Klausdorfer Weg, Klever Kamp, Küsdorp, Kurzer Kamp, Lauritz-Maßmann-Straße, Lehmberg, Markt, Mühlenstraße, Mühlentor, Neuer Gang, Neuratjensdorfer Weg, Pappelweg, Poststraße, Prof.-Dr.-Heinen-Weg, Ratskamp, Rauher Berg, Reiferbahn, Röversgang, Rosseer Weg, Rugenbarg, Sandkamp, Schlamerstraße, Schmiedestraße, Schulstraße, Seebrückenpromenade, Seepark, Stangenmoor, Stegenmoor, Steinwarder, Steinwarder Promenade, Suhrenpohl, Thulboden, Tulendorp, Vrysgard, Weidestraße, Wendstraße, Werftstraße, Wilhelm-Hardt-Straße, Wilhelmsplatz, Wilhelmstraße, Witten Weide, Zollstraße

3

Theodor-Storm-Schule

Friedrich-Ebert-Straße 37

Eing. Lütjenburger Weg

Am Gallenkamp, Am Gehrenkamp, Am Hohen Ufer, Am Röschkamp, Am Sackenkamp, Am Vogelberg, Bocksberg, Buhmannskamp, Dazendorfer Weg, Eichholzweg, Erlenweg, Friedrich-Ebert-Straße, Grauwisch, Hansaweg, Hartmannstraße, Heinrich-Dannenberg-Weg, Hohenweide, Jägersmühle, Jägerstraße, Kehrwieder, Lütjenburger Weg, Lütt Moor, Niobestraße, Op Stolp, Ostsee-Ferienpark, Paduaweg, Pamirweg, Passatweg, Pastor-Burchardi-Straße, Preußenweg, Priwallweg, Probst-Röhl-Straße, Röschkamp, Rubinstraße, Rüther Moor, Schafsweide, Seestraße, Struckberg, Westerweide, Wikinger Straße, Wildkoppelweg

Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Abstimmerin und der Abstimmer werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.

Abgestimmt wird mit einem amtlichen Abstimmungszettel, der im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Für die Abstimmung wird ein weißer Stimmzettel verwendet. 

Jede Abstimmerin und jeder Abstimmer hat eine Stimme.

Die Abstimmerin und der Abstimmer gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Abstimmungszettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, in welchem Sinne die gestellte Frage beantwortet wird.

Der Abstimmungszettel muss von der Abstimmerin und dem Abstimmer in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

Abstimmerin und Abstimmer, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung in dem Abstimmungsbezirk, für den der Abstimmungsschein ausgestellt ist,

a)            durch Stimmabgabe oder 

b)            durch Briefabstimmung

teilnehmen.

     

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich im Servicebüro der Stadt Heiligenhafen, Markt 4-5, 23774 Heiligenhafen den amtlichen Abstimmungszettel für das Bürgerbegehren, einen amtlichen Abstimmungsumschlag, sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Abstimmungszettel (im verschlossenen Umschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Brief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung das jede Briefabstimmerin und jeder Briefabstimmer mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Heiligenhafen, den 29.07.2015

Stadt Heiligenhafen

Der Bürgermeister

FD 21 – Allg. Ordnungsabteilung

(L.S.)

(Heiko Müller)

Der Bürgermeister

als Gemeindeabstimmungsleiter